Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Das Hotel stellt die Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung; sie sind am Abreisetag bis 11 Uhr zu räumen und unter Abgabe der Zimmerschlüssel an der Rezeption zu übergeben.

2.
Die kostenlose Stornierung einer Veranstaltung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach entstehen folgende Kosten
8-6 Wochen vor Anreise 20% des vereinbarten Arrangements
6-4 Wochen vor Anreise 40% des vereinbarten Arrangements
4-2 Wochen vor Anreise 60% des vereinbarten Arrangements

Bei einer Stornierung 2 Wochen vor Anreise bis 1 Tag vor Anreise stellen wir 80% des vereinbarten Zimmerpreises/ Arrangements/ Raummiete und F&B Umsatz in Rechnung.
Bei Stornierungen oder Nichtbelegung am Anreisetag stellen wir 100% des vereinbarten Zimmerpreises/ Arrangements/ Raummiete und F&B in Rechnung.

3.
Bis zu den vorgenannten Terminen muss die Rücktrittserklärung (Stornierung) schriftlich dem Hotel zugegangen sein. Ein auf bestimmte Tage bzw. Zeiträume beschränkter Rücktritt ist nach den genannten Daten nicht mehr möglich. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form mit Rückbestätigung durch das Hotel akzeptiert.

4.
a) Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Parteien verbindlich.
Bis 14 Tage vor Anreise ist eine kostenlose Reduzierung bis zu 10%, unter 14 Tagen bis zu 5% des ursprünglich gebuchten Arrangements möglich. Für weitere Reduzierungen des Arrangements gelten die Stornierungskosten gemäß Punkt 2.
b) Sonderreglungen Hochzeit: Räumlichkeiten, die für Großveranstaltung wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage usw. gebucht werden, können kostenfrei 6 Monate vor dem Termin storniert werden. Nach diesem Termin fallen 40% des durchschnittlichen F&B Umsatzes an, ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gelten die Regeln wie bei Punkt
c) Wir weisen Sie darauf hin, eine Hochzeitsrücktrittsversicherung (Link auf unserer Homepage) abzuschließen.

5.
Eine Namensliste ist dem Hotel bis 2 Wochen vor Anreise zu übersenden.

6.
Werden Hotelzimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, kann das Hotel nach Ablauf der Optionsfrist ohne Rücksprache frei darübe verfügen und anderweitig vermieten.

7.
a) Rechnungen sind bei Abreise bzw. Ende der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
b) Ausnahmen, d. h. Kreditgewährung, sind nur mit besonderer Vereinbarung möglich. In diesem Falle sind die Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
c) Die Kosten können bei Abreise Bar oder mit EC-Karte (mit Geheimnummer) bzw. Kreditkarte beglichen werden.
d) Das Hotel kann von dem Kunden und/oder dem mithaftenden Dritten eine angemessene Vorauszahlung, die das Hotel bestimmt, verlangen.
e) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel und Landgasthof Altwirt GmbH das Recht vor, Preise ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der MwSt. gehen unabhängig vom Zeitraum des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich der zurzeit gültigen MwSt.

8.
a) Das Hotel ist bemüht, Weckrufe mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen, werden sorgfältig behandelt; das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Wunsch, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Anderenfalls bewahrt das Hotel die Sachen für eine Dauer von 6 Monaten auf.
d) Das Hotel übernimmt für Punkt 8 a) – 8 c) keine Haftung. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

9.
a) Der Veranstalter (Kunde) hat für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, sowie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat, uneingeschränkt zu haften, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt.
b) Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen des Gastes wird keine Haftung übernommen.
c) Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
d) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.
Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

10.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann das Hotel die Veranstaltung absagen. Ebenso bei höherer Gewalt (Feuer, Stromausfall, usw.), daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz.

11.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn

a) Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
b) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
c) der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

12.
Sollte der Veranstalter den besprochenen und schriftlich festgelegten Ablauf der Veranstaltung abändern, ohne das Hotel zu benachrichtigen, oder sollte sich die Teilnehmerzahl ab 100 Personen um 10% (bei Hochzeiten, Versammlungen usw.) der fix bestellten Personenzahl erhöhen, übernimmt das Hotel für den reibungslosen Ablauf keine Haftung. Bei der Unterschreitung der fix bestellten Personenzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der 3 Tage vor Beginn schriftlich angegebenen Teilnehmerzahl, bei höheren Personenzahlen auf der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

13.
Mitgebrachte Hunde und Haustiere sind bei der Reservierung anzumelden, das Hotel behält sich vor, bei Nichtabsprache die entsprechenden Zimmer ohne vorherige Anmeldung zuzuteilen. Hunde und Haustiere sind in den Frühstücksräumen nicht erlaubt.

14.
Gutscheine sind grundsätzlich 1 Jahr nach Ausstellungsdatum gültig. Es ist keine Barauszahlung und keine Testwertauszahlung möglich.

15.
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist München.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des Beherbergung- und Bewirtungsvertrages und können nur in beiderseitigem Einvernehmen,

in schriftlicher Form abgeändert werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.